Inhalt: Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Julius Kühn-Institut ist bemüht, sein Internetangebot weitgehend barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kompendium.julius-kuehn.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Kompendium-Internetauftritt des JKI ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Das heißt konkret, die Anforderungen oder technischen Spezifikationen sind mit einigen wenigen Ausnahmen (siehe Nicht barrierefreie Inhalte) erfüllt.
Die Angebote und Services im Kompendium werden laufend aktualisiert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist es auch künftig unser Anspruch, die Barrierefreiheit zu erhalten und, wo immer möglich, noch zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei oder entsprechen noch nicht den Anforderungen der BITV 2.0.
- Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor. Dies sind vor allem ältere PDF- und Office-Dokumente. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie Dateien anzubieten. Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, werden wir versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei/barrierearm ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext. Barrierefreie/barrierearme Dateien sind mit dem Text "barrierearm" gekennzeichnet. - Nicht alle Abbildungen haben einen beschreibenden Alternativtext. Dies betrifft vor allem vor 09/2020 eingestellte Fotos und Schmuckgrafiken.
- Von Dritten bereitgestellte Dokumente oder Audio- und Videodateien: Wir können nicht sicherstellen, dass diese Dateien barrierefrei sind und z.B. eine Audiobeschreibung oder Medienalternative bieten.
- Es fehlt ein Angebot in Leichter Sprache. (§4 BITV 2.0)
- Es fehlt ein Angebot in Gebärdensprache. (§4 BITV 2.0)
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22.04.2022 erstellt und am 22.04.2022 letztmalig aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren bei der Nutzung unseres Kompendiums mitteilen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an die Redaktion kompendium@ julius-kuehn. de. Bitte beschreiben Sie das Problem und senden uns den Link zur betreffenden Seite.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseiteder Schlichtungsstelle BGG.