Inhalt: Online-Guide für Pflanzenpassaussteller
Unternehmer, die zur Ausstellung des Pflanzenpasses ermächtigt sind, müssen bestimmte Kriterien gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/827 erfüllen. Entsprechende Kriterien sollen den Unternehmern in Form von technischen Leitlinien im Internet zugänglich sein.
Die hier veröffentlichten Inhalte wurden durch das Julius Kühn-Institut in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Registrierung und Pflanzenpass" erstellt. Sie dienen den zuständigen Behörden der Bundesländer als technische Leitlinien oder als Vorlage für eigene technische Leitlinien im Sinne der vorgenannten delegierten Verordnung. Bei Bedarf werden die Inhalte des Online-Guide modifiziert oder ergänzt.
Sofern Inhalte rechtlicher Regelungen wiedergegeben sind, sind diese nicht rechtsverbindlich. Rechtlich maßgeblich sind die im Amtsblatt der Europäischen Union sowie in Deutschland im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vorschriften.
Folgende Infopakete für ermächtigte Pflanzenpassaussteller sind vorhanden: